Gesetzlich Versicherte

199,00 €

Auch wenn es sich um eine Privatpraxis handelt, können gesetzlich Versicherte unter bestimmten Voraussetzungen die Kosten durch ihre gesetzliche Krankenkasse erstattet bekommen - über das sogenannte Kostenerstattungsverfahren.

Dies kann der Fall sein, wenn Sie trotz mehrfacher Anfrage keinen freien Therapieplatz bei einer kassenzugelassenen Praxis in zumutbarer Zeit oder Entfernung finden konnten. In solchen Fällen kann Ihre gesetzliche Krankenkasse die Kosten für eine Behandlung in unserer Praxis übernehmen - vorausgesetzt, sie stimmt der Behandlung vor Beginn schriftlich zu.

Gerne bespreche ich das weitere Vorgehen mit Ihnen in einem Erstgespräch, um alle Ihre Fragen zu klären. Bitte beachten Sie, dass Sie die Kosten für das Erstgespräch selbst tragen müssen, da eine Erstattung durch die gesetzliche Krankenkasse erst ab Genehmigung des Kostenerstattungsverfahrens möglich ist. Die Kosten entsprechen dabei denen für Privatversicherte.

Auch wenn es sich um eine Privatpraxis handelt, können gesetzlich Versicherte unter bestimmten Voraussetzungen die Kosten durch ihre gesetzliche Krankenkasse erstattet bekommen - über das sogenannte Kostenerstattungsverfahren.

Dies kann der Fall sein, wenn Sie trotz mehrfacher Anfrage keinen freien Therapieplatz bei einer kassenzugelassenen Praxis in zumutbarer Zeit oder Entfernung finden konnten. In solchen Fällen kann Ihre gesetzliche Krankenkasse die Kosten für eine Behandlung in unserer Praxis übernehmen - vorausgesetzt, sie stimmt der Behandlung vor Beginn schriftlich zu.

Gerne bespreche ich das weitere Vorgehen mit Ihnen in einem Erstgespräch, um alle Ihre Fragen zu klären. Bitte beachten Sie, dass Sie die Kosten für das Erstgespräch selbst tragen müssen, da eine Erstattung durch die gesetzliche Krankenkasse erst ab Genehmigung des Kostenerstattungsverfahrens möglich ist. Die Kosten entsprechen dabei denen für Privatversicherte.

Für den Antrag auf Kostenerstattung in unserer Praxis benötigt Ihre Krankenkasse in der Regel die folgenden Unterlagen, die wir Ihnen unten als Download zur Verfügung gestellt haben:

  • Ärztliche Bescheinigung
    Eine Bestätigung, dass eine psychotherapeutische Behandlung medizinisch notwendig und dringend ist.

  • Protokoll der Therapieplatzsuche
    Eine Dokumentation Ihrer Bemühungen, zeitnah einen Therapieplatz bei einem kassenzugelassenen Therapeuten in zumutbarer Entfernung zu finden.

  • Bestätigung durch unsere Praxis
    Ein Schreiben, das bestätigt, dass wir die Behandlung kurzfristig übernehmen können.